vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 59 GewO 1994 (Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher)

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024

Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen

 

(1) Bestellungen auf Waren von Privatpersonen dürfen nur entgegengenommen werden1

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte