vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 57 AÖSp (Motter)

Motter1. AuflMai 2019

§ 57. Die Haftung des Spediteurs ist ausgeschlossen:

für Schäden, insbesondere auch Beraubungsschäden, an nicht oder mangelhaft verpackten Gütern, soweit nicht eine vorherige besondere schriftliche Vereinbarung über die Haftung erfolgt ist;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!