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§ 549. Begräbniskosten (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Begräbniskosten

 

§ 549. Zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis.

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