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§ 51 GGBV (Novak)

Novak86. LfgDezember 2018

§ 51  (1) Die Änderungen dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. II Nr. 214/2005 treten mit 1. Oktober in Kraft.

(2) Die Änderungen dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. II Nr. 43/2013 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(3) Die Änderung des § 23c Abs. 1 sowie des Musters zu § 23c Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 90/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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