Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024
d) Gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten 1
(1) Gewerbetreibende dürfen insbesondere2, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, im Rahmen ihres Gewerbes