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§ 4 FHG (Huber)

Huber10. AuflMärz 2025

[...]:

(10) Ordentliche und außerordentliche Studierende gehören der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft gemäß dem Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, an.

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