§ 4 Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:
[hinsichtlich der Einzelkaufleute und der persönlich haftenden Gesellschafter außerdem:]
Ehepakte;§ 4 Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:
[hinsichtlich der Einzelkaufleute und der persönlich haftenden Gesellschafter außerdem:]
Ehepakte;