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§ 4 EPG (Aichhorn)

AichhornOnlineaktualisierung 5.01Juni 2025

§ 4 Eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.

BGBl I 2017/59 (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG)

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