§ 4 (1) Dem Zulassungsantrag ist weiters beizufügen:
eine Erklärung des Herstellers, worin dieser sich verpflichtet,jeden Container des betreffenden Baumusters, den die Zulassungsbehörde oder die in § 3 Abs. 2 genannte Stelle oder Organisation prüfen möchte, hiefür zur Verfügung zu stellen;