vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 BDSG (Reuter/Grabenschröer)

Reuter/Grabenschröer4. AuflOktober 2021

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellenzur Wahrnehmung des Hausrechts oder

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte