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ALSAG: Kurzkommentar zum Altlastensanierungsgesetz, List/List-Faymann
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§ 4 ALSAG (List/List-Faymann)
List/List-Faymann
2. Aufl
April 2025
§ 4 (1)
Beitragsschuldner ist
der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3a vorgenommen wird,
(BGBl I 2008/40)
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