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§ 4 ALSAG (List/List-Faymann)

List/List-Faymann2. AuflApril 2025

§ 4 (1) Beitragsschuldner ist

der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3a vorgenommen wird,

(BGBl I 2008/40)

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