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4.1. Genfer Abkommen

Grundtner31. LfgJuni 2014

Abkommen vom 19. 9. 1949, BGBl 1955/222 über den Straßenverkehr

Im Bestreben, die Entwicklung und Sicherheit des internationalen Straßenverkehrs durch Aufstellung einheitlicher Regeln zu fördern, haben die Vertragsstaaten folgende Bestimmungen vereinbart:

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