vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 499 ZPO (Obermaier)

Obermaier2. AuflOktober 2024

§ 499 (1) Die Zurückweisung der Rechtssache an das Prozessgericht erster Instanz geschieht in den Fällen der §§ 494 und 496 mittels Beschlusses.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte