vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 486 ABGB (Prankl/Gruber-Risak)

Prankl/Gruber-Risak6. AuflAugust 2023

§ 486 Ein Grundstück kann mehreren Personen zugleich dienstbar sein; wenn anders die ältern Rechte eines Dritten nicht darunter leiden.

Fassung JGS 1811/946

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte