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§ 44g AVG (Altenburger)

Altenburger1. AuflOktober 2022

§ 44g. Die Kosten der Verlautbarung des Edikts im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sind von Amts wegen zu tragen. (siehe Rz 1, 2)

IdF BGBl I 1998/158.

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