Die individuellen und kollektiven Rechte der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsrecht werden durch das Restrukturierungsverfahren und den Restrukturierungsplan nicht beeinträchtigt; dazu gehören insbesondere
das Recht auf Tarifverhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen unddas Recht auf Unterrichtung und Anhörung im Einklang mit der Richtlinie 2002/14/EG und der Richtlinie 2009/38/EG , insbesondere