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§ 434a StPO (Stiebellehner)

Stiebellehner2. AuflJuli 2025

Entscheidung durch Urteil

 

Das Gericht entscheidet über die Unterbringung nach öffentlicher mündlicher Hauptverhandlung, die in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des 14. und 15. Hauptstücks durchzuführen ist, durch Urteil.

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