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§ 42 EEffG (Weichsel-Goby)

Weichsel-Goby1. AuflJuli 2024

(1) Verpflichtete Unternehmen haben

in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein Energieaudit durch eine Energieauditorin bzw. einen Energieauditor durchzuführen odereines der folgenden anerkannten Managementsysteme einzurichten:

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