vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 429 ASVG (Taudes)

Taudes70. LfgMai 2020

§ 429 Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in jedem Landesstellenausschuss beträgt:

bei der Österreichischen Gesundheitskasse10;bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt6;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte