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§ 41 TSchG (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

(1) Jedes Land hat gegenüber der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Tierschutzombudsperson zu bestellen.

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