§ 41 [entfällt]
Aufgehoben durch das BGBl I/2018/47. Die EB-GGBGNov 2018 führen hiezu unter Verweisung auf den gleichzeitig eingeführten § 1a aus:
§ 41 [entfällt]
Aufgehoben durch das BGBl I/2018/47. Die EB-GGBGNov 2018 führen hiezu unter Verweisung auf den gleichzeitig eingeführten § 1a aus:
