vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 412a ASVG (Kern)

Kern72. LfgJuni 2021

§ 412a Zur Klärung der Versicherungszuordnung ist ein Verfahren mit wechselseitigen Verständigungspflichten des Krankenversicherungsträgers und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen durchzuführen. Die Einleitung dieses Verfahrens erfolgt

auf Grund einer amtswegigen Sachverhaltsfeststellung (§§ 412b und 412c) oder

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte