vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 40c UrhG (Ciresa)

Ciresa23. LfgMai 2023

§ 40c Werknutzungsrechte an Computerprogrammen können, wenn mit dem Urheber nichts anderes vereinbart worden ist, ohne dessen Einwilligung auf einen anderen übertragen werden. Die Vorschriften des § 29 gelten für Werknutzungsrechte an Computerprogrammen nicht.

Literatur

Wiebe in Kucsko/Handig (Hrsg), urheber.recht2 (2017); Feiel in Thiele/Burgstaller (Hrsg), UrhG4 (2022).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte