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3. PBStV (Koderhold)

Koderhold3. AuflSeptember 2024

 

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- und BegutachtungsstellenV – PBStV), BGBl II 1998/78 idF folgender BGBl:

 

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