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§ 3 MautstreckenausnahmenV

67. LfgNovember 2010

§ 3 Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Ausnahme von Bundesstraßenstrecken von der Mautpflicht (Mautstreckenausnahmenverordnung 2009), BGBl. II Nr. 249/2009, außer Kraft.

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