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§ 3 IntG (Bleckmann/Czech/Peyrl)

Bleckmann/Czech/Peyrl3. AuflFebruar 2025

Geltungsbereich

 

Dieses Bundesgesetz r2egelt in den Bereichen Sprachförderung und Orientierung die Integration folgender rechtmäßig in Österreich aufhälti2ger Personen, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen:

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