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Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
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§ 3 ErbStG
86. Lfg
Juni 2009
(1)
Als Schenkung im Sinne des Gesetzes gilt
jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes;
jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird;
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§ 3