(1) Vom Restrukturierungsverfahren sind
bestehende und künftige Forderungen derzeitiger oder ehemaliger Arbeitnehmer,bestehende und künftige Forderungen zur betrieblichen Vorsorge (§§ 6 und 7 BMSVG),Seite 10
(1) Vom Restrukturierungsverfahren sind
bestehende und künftige Forderungen derzeitiger oder ehemaliger Arbeitnehmer,bestehende und künftige Forderungen zur betrieblichen Vorsorge (§§ 6 und 7 BMSVG),Seite 10
