vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 AÖSp (Motter)

Motter1. AuflMai 2019

§ 3. Eine Abtretung der Rechte des Auftraggebers an einen Dritten sowie die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Spediteur namens oder für Rechnung eines Dritten (vgl. § 67 Vers VG) kann nur insoweit erfolgen, als Rechte gegen den Spediteur auf Grund dieser Bedingungen bestehen.

1
§ 3 AÖSp bestimmt ein Abtretungsverbot für Ansprüche, die über die sich aus den AÖSp ergebenden Ansprüche hinausgehen. Dazu gehören etwa Ansprüche aus den zwingenden Sonderfrachtrechten wie den CMR. Vom Abtretungsverbot des § 3 umfasst sollen auch Ansprüche aus Legalzession wie nach § 67 VersVG sein. Zur Wirksamkeit dieser Klausel muss sie allerdings im Einzelnen ausgehandelt werden und darf den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen (§§ 1396a, 879 Abs 3 ABGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!