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§ 39f FLAG

111. LfgNovember 2025

(1) (aufgehoben, BGBl I 2004/136, ab 1. 9. 2004)

(2) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zur Durchführung von Schülerfreifahrten und Lehrlingsfreifahrten in Verkehrsverbünden oder Tarifverbünden Grund- und Finanzierungsverträge zu schließen. (BGBl 1996/433, ab 1. 7. 1996BGBl I 2004/110)

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