§ 394 Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht, wenn
die Sache von einer Person im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen, die Rettung der Sache umfassenden Pflicht gefunden worden ist, oderSeite 384
§ 394 Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht, wenn
die Sache von einer Person im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen, die Rettung der Sache umfassenden Pflicht gefunden worden ist, oderSeite 384