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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 38 GewO - Kommentierung
Hanusch
November 2024
1. Rechte zur Ausübung von Gewerben
1.1. Wesen der Rechte
Rz 1
1
Das Recht, gewerbsmäßig Tätigkeiten auszuüben (Gewerbelizenz), und das Recht, ein Gewerbe auszuüben (Gewerbeberechtigung), sind
persönliche Rechte
, die
nicht übertragen werden können (§ 38 Abs 1 erster HS).
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