vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 380 ABGB (Illedits)

Illedits6. AuflAugust 2023

Drittes Hauptstück
Von der Erwerbung des Eigentums durch Zueignung

 

§ 380 Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigentum erlangt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte