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§ 372 BVergG (Rindler/Lehner)

Rindler/Lehner2. LfgAugust 2019

§ 372. Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.

BGBl I Nr 65/2018

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