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§ 36 EEffG (Brandstätter)

Brandstätter1. AuflJuli 2024

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG , ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1, in der Fassung der

Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU , ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 210, und

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