vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 36 ASVG (Kern)

Kern79. LfgJänner 2025

§ 36 (1) Die in den §§ 33 und 34 bezeichneten Pflichten obliegen:

für die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Pflichtversicherten (§ 4 Abs. 1 Z 4 und 5) dem Träger der Einrichtung, in der die Ausbildung erfolgt;

(Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 53/2016)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte