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§ 366 ZPO (Rechberger/Koller)

Rechberger/Koller6. AuflNovember 2025

(1) Gegen den Beschluss, durch welchen die Ablehnung eines Sachverständigen verworfen oder eine schriftliche Begutachtung angeordnet wird, findet ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statt.

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