Die Führungdes Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) 11Mit der GewONov BGBl I 45/2018 wurde § 365 an die Datenschutzgrundverordnung angepasst und die behördlichen Aufgaben, die sich für die Gewerbebehörden nach des DSGVOergeben, gesetzlich zugewiesen, s 149 BlgNR 26.
GP Erl S 3. und auf dessen Basis die Führungdes Versicherungs- und Kreditvermittlerregisters sowie