vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 35 PSG (Arnold)

Arnold4. AuflFebruar 2022

§ 35. (1) Die Privatstiftung wird aufgelöst, sobald

die in der Stiftungserklärung vorgesehene Dauer abgelaufen ist;über das Vermögen der Privatstiftung das Konkursverfahren eröffnet worden ist;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte