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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 356e GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
6. Lfg
August 1998
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Gesamtanlagen
1.1. Definition
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (6. Lfg 1998) § 356e GewO - Kommentierung Rz 1
1
Die GewRNov 1997
1)
1)
BGBl 1997/63.
schuf eine neue Regelung für „Gesamtanlagen“. Gesamtanlagen sind definitionsgemäß BA, die
gemäß § 356 genehmigungspflichtig sind und
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