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§ 356e GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch6. LfgAugust 1998

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Gesamtanlagen

1.1. Definition

1
Die GewRNov 19971)1)BGBl 1997/63. schuf eine neue Regelung für „Gesamtanlagen“. Gesamtanlagen sind definitionsgemäß BA, die

gemäß § 356 genehmigungspflichtig sind und

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