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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 353a GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
21. Lfg
Jänner 2015
Inhaltsübersicht
1. Genehmigungsantrag für § 77a-IPPC-BA
1.1. Inhaltsvorgaben
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (21. Lfg 2015) § 353a GewO - Kommentierung Rz 1
1
Soweit nicht bereits nach § 353 erforderlich, hat der Genehmigungsantrag für eine gemäß § 77a zu genehmigende IPPC-Anlage folgende Angaben zu enthalten:
die in der Betriebsanlage verwendeten oder erzeugten Stoffe und Energie;
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