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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 350 GewO - Kommentierung
26. Lfg
April 2018
Inhaltsübersicht
1. Organisation und Verfahren bei Prüfungen
1.1. Meisterprüfungsstellen
Rz 1
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Zur Durchführung der Meister- und Befähigungsprüfungen und der Unternehmerprüfung sind im übertragenen Wirkungsbereich der Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft Meisterprüfungsstellen eingerichtet (§ 350 erster Satz).
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