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§ 350 GewO - Kommentierung

26. LfgApril 2018

Inhaltsübersicht

1. Organisation und Verfahren bei Prüfungen

1.1. Meisterprüfungsstellen

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Zur Durchführung der Meister- und Befähigungsprüfungen und der Unter­nehmerprüfung sind im übertragenen Wirkungsbereich der Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft Meisterprüfungsstellen eingerichtet (§ 350 erster Satz).

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