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§ 34 TSchG (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben an der Vollziehung des § 37 in Verbindung mit § 5, mit Ausnahme des Abs 2 Z 1, 2 und 7, in Verbindung mit § 6 sowie mit § 8 durch

Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen,Maßnahmen zur sofortigen Beendigung von Verwaltungsübertretungen,

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