vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 33a EStG (Klokar)

Klokar75. LfgJuni 2025

(BGBl 1988/400 idF BGBl I 2022/163)

 

§ 33a (1) Die steuerliche Mehrbelastung durch die kalte Progression (Abs. 2) ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abzugelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte