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§ 33 TSchG (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

3. Hauptstück
Vollziehung

 

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes die Bezirksverwaltungsbehörde.

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