(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Tag in Kraft gesetzt werden.<i>Schrank</i>, Arbeitszeit - Kommentar<sup>Aufl. 7</sup> (2023), Seite 908 Seite 908