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§ 32 IPRG (Nitsch)

Nitsch1. AuflJänner 2024

§ 32 Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der § 31 auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen.

(BGBl 1978/304)

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