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§ 32 IPRG (Nademleinsky)

Nademleinsky6. AuflAugust 2023

§ 32 Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der § 31 auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen.

Fassung BGBl 1978/304

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