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§ 32 AktG (Posani/Schörghofer)

Posani/Schörghofer1. AuflDezember 2019

§ 32. (1) 1Bei der Eintragung der Gesellschaft sind die Firma, der Sitz sowie die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift der Gesellschaft, der Tag der Feststellung der Satzung, Name und Geburtsdatum des Vorsitzenden, seiner Stellvertreter und der übrigen

Seite 208

Mitglieder des Aufsichtsrats, die Höhe des Grundkapitals sowie Name und Geburtsdatum der Vorstandsmitglieder anzugeben. 2Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.

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