Reisevertrag
Die Umsetzung der neuen Pauschalreise-RL (2015/2302/EU , diese ersetzt die Vorgänger-Richtlinie 90/314/EWG ) wurde vom nationalen Gesetzgeber zum Anlass genommen, das Pauschalreiserecht aus dem KSchG (bisher §§ 31b–31f) herauszunehmen und in ein eigenes Regelwerk zu übertragen – das Pauschalreisegesetz (PRG, BGBl I 2017/50). Dies ist insofern sachgerecht, als auch schon bisher die Regelungen über Reiseveranstaltungsverträge auch auf Nicht-Verbraucherverträge anwendbar waren; insb muss es sich bei dem Reisenden nicht um einen Verbraucher handeln, sodass das PRG etwa auch auf beruflich veranlasste Reisen zur Anwendung gelangt.